Allgemeine Geschäftsbedingungen

Marco Czerny · Czerny.Digital · Langgasse 35 · 63571 Gelnhausen
Stand 06/2026

Teil A – Allgemeines (gilt für alle Leistungen)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Beratungs-, Marketing- und Umsetzungsleistungen von Marco Czerny gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, auf Grundlage des jeweiligen Angebots.

(2) Bei Widersprüchen geht das individuelle Angebot diesen Bedingungen vor.

§ 2 Leistungen und Leistungsabgrenzung

(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot. Je nach Leistung handelt es sich um Dienst- oder Werkleistungen; die besonderen Regelungen in Teil B bzw. Teil C gelten ergänzend.

(2) Marco Czerny übernimmt Beratung, Steuerung und Umsetzung im vereinbarten Umfang, jedoch keine Organstellung (keine Geschäftsführung, Prokura oder Vertretungsmacht).

(3) Nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, u. a. dauerhafte Erreichbarkeit oder 24/7-Reaktionszeiten, Rechts- und Steuerberatung sowie technische Entwicklung über kleinere Anpassungen hinaus.

§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die erforderlichen Zugänge, Daten, Inhalte und Freigaben bereit und trifft strategische sowie budgetrelevante Entscheidungen.

(2) Ohne Freigabe (Textform genügt) erfolgen keine Veröffentlichung, kein Livegang und kein Einsatz von Werbebudget.

(3) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich davon abhängige Fristen entsprechend, ohne dass Marco Czerny in Verzug gerät. Hält Marco Czerny die vereinbarte Kapazität bereit und kann sie nur wegen ausbleibender Mitwirkung, Freigaben oder Informationen nicht voll einsetzen, bleibt das Honorar in voller Höhe fällig; eine Nachleistung ist nicht geschuldet.

(4) Werbekonten, Domains sowie Analyse- und Tracking-Konten werden auf den Auftraggeber als Inhaber geführt; Marco Czerny erhält die erforderlichen Administrations- und Zugriffsrechte.

§ 4 Selbstständige Tätigkeit

Marco Czerny erbringt die Leistungen selbstständig, frei in Zeit, Ort und Wahl der Mittel, nicht weisungsgebunden und ohne Eingliederung in die betriebliche Organisation des Auftraggebers. Er ist für weitere Auftraggeber tätig, arbeitet mit eigener Ausstattung und trägt das unternehmerische Risiko.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Laufende Leistungen werden monatlich abgerechnet (im Voraus oder nachträglich gemäß Angebot), Werkleistungen nach dem vereinbarten Zahlungsplan. Vorab abgestimmte Zusatzleistungen werden zum vereinbarten Satz berechnet.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Marco Czerny darf die Leistung nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich offener, fälliger Forderungen aussetzen.

(4) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Drittkosten und Auslagen

Kosten für Tools, Software-Lizenzen, Stock-Material, externe Dienstleister sowie Media- und Werbebudgets sind nicht im Honorar enthalten. Sie trägt der Auftraggeber direkt oder sie werden nach vorheriger Abstimmung gesondert abgerechnet. Reisekosten werden, soweit anfallend, gesondert vereinbart.

§ 7 Subunternehmer

Marco Czerny darf nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Dritte (z. B. Freelancer) zur Leistungserbringung einsetzen und bleibt für die Leistung verantwortlich.

§ 8 Haftung

(1) Marco Czerny haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf das in den letzten zwölf Monaten gezahlte Honorar.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

(4) Für Leistungen, Ausfälle oder Änderungen von Plattformen und Dritten (z. B. Google, Meta, LinkedIn, Tracking-Anbieter, Hosting, Newsletter-Dienste, externe Dienstleister) wird nicht gehaftet.

(5) Die rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen, Produkt- und Preisangaben, Pflichtangaben sowie die Einhaltung von Wettbewerbs-, Marken- und Branchenrecht liegt beim Auftraggeber. Marco Czerny übernimmt hierfür keine rechtliche Gewähr.

§ 9 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der zugrunde liegenden Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erbrachten Arbeitsergebnissen. Bis dahin verbleiben die Rechte bei Marco Czerny.

(2) Vorarbeiten, Methoden und Vorlagen sowie allgemeines Know-how bleiben bei Marco Czerny und dürfen frei weiterverwendet werden.

(3) Eine Nennung als Referenz inkl. Logo-Verwendung erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers und ist jederzeit widerruflich.

(4) Lizenzkosten Dritter (Schriften, Stock-Material, Software) trägt der Auftraggeber.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen der anderen Seite (insbesondere Geschäfts-, Kunden-, Strategie- und Finanzdaten sowie Zugangsdaten) vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke der Zusammenarbeit. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung gesetzlich zwingend ist. Die Pflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und drei Jahre darüber hinaus.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit Marco Czerny im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Web-Analyse, Tracking, Lead- oder Kundendaten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Ohne abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag erfolgt keine Verarbeitung personenbezogener Daten und keine Einräumung entsprechender Zugänge.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Marco Czerny.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Teil B – Laufende Dienstleistungen

(z. B. Marketing-Retainer, SEO-Betreuung, Google-Ads-Betreuung, laufende Beratung)

§ 13 Vertragstyp

Laufende Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatz, Rankings, Anfragen oder Conversions).

§ 14 Stundenkontingent (soweit im Angebot vereinbart)

(1) Das Monatshonorar deckt das vereinbarte Kontingent ab, einzelne Stunden werden nicht gegengerechnet. Ruhigere Monate dienen dem Ausgleich arbeitsintensiverer Monate; nicht genutzte Stunden werden nicht übertragen oder gutgeschrieben.

(2) Über das Kontingent hinausgehende Arbeit wird vorab angekündigt und nur nach Abstimmung zum vereinbarten Satz erbracht.

(3) Übliche, rechtzeitig angekündigte Abwesenheiten (z. B. Urlaub) führen nicht zu einer Honorarkürzung; Termine werden verschoben, die Erreichbarkeit für dringende Themen bleibt gewahrt. Bei längerer zusammenhängender Abwesenheit werden die Stunden nachgeholt oder das Honorar anteilig reduziert.

§ 15 Performance-Marketing und Werbebudgets

(1) Bemisst sich die Vergütung ganz oder teilweise nach dem Werbebudget (Media Spend), ist Berechnungsgrundlage der im jeweiligen Abrechnungszeitraum von der Werbeplattform tatsächlich abgerechnete Media Spend, netto, ohne Umsatzsteuer und ohne Plattformgebühren oder sonstige Abgaben, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.

(2) Werbebudgets werden über Konten des Auftraggebers abgewickelt und von diesem direkt an die jeweilige Plattform gezahlt. Für Unterbrechungen der Anzeigenschaltung, die auf fehlende Zahlungsmittel, Zahlungsverzug des Auftraggebers gegenüber der Plattform oder von ihm zu vertretende Kontobeschränkungen zurückgehen, ist Marco Czerny nicht verantwortlich; vereinbarte Mindesthonorare bleiben fällig.

(3) Über Schaltung, Ablehnung oder Einschränkung von Anzeigen sowie über Kontosperrungen entscheiden die Plattformen nach eigenen Richtlinien. Geschuldet ist die fachgerechte Einrichtung und Betreuung der Kampagnen, nicht deren Freigabe durch die Plattform. § 8 Abs. 4 bleibt unberührt.

(4) Empfehlungen zu Budgethöhe und -verteilung sind fachliche Einschätzungen; die Entscheidung über den Budgeteinsatz trifft der Auftraggeber (§ 3 Abs. 2).

§ 16 Laufzeit und Kündigung

(1) Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§§ 626, 627 BGB) bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

(4) Zum Vertragsende ist ein Übergabetermin im üblichen Umfang enthalten; darüber hinausgehende Übergabeleistungen werden nach Aufwand vergütet.

Teil C – Werkleistungen

(z. B. Erstellung von Websites, einmalige Umsetzungs- oder Entwicklungsleistungen)

§ 17 Vertragstyp

Projektbezogene Umsetzungsleistungen mit definiertem Ergebnis sind Werkleistungen im Sinne des § 631 BGB. Geschuldet ist das im Angebot beschriebene Werk.

§ 18 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung nimmt der Auftraggeber das Werk innerhalb von 14 Tagen ab.

(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist wesentliche Mängel in Textform rügt oder das Werk in Gebrauch nimmt.

(3) In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.

§ 19 Mängelansprüche

(1) Bei Mängeln hat Marco Czerny zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Keine Mängelhaftung für Beeinträchtigungen, die auf vom Auftraggeber gelieferten Inhalten oder Vorgaben oder auf nachträglichen Eingriffen Dritter beruhen.

§ 20 Leistungsänderungen

Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang nach Beauftragung werden gesondert abgestimmt und vergütet.